Presseinformation vom 31.01.2018

Sicherer Spaß auf der Skipiste

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Skibrillen und -helme sollten für Schifahrer zur Pflichtausrüstung zählen. Sie schützen Augen und Kopf und sorgen für ein unfallfreies Skivergnügen. Wichtig ist, auf die Passform des Helmes und die Tönung der Brille zu achten.

Tipps für den Helmkauf

Ausschlaggebend ist die richtige Passform beim Kauf eines Skihelms – er sollte genau der Kopfform entsprechen. Auch der indiviudelle Kopfumfang sollte vorab gemessen werden. „Um beim Kauf die richtige Größe zu ermitteln, beginnen Sie am besten mit einem relativ großen Helm und nähern sich dann der idealen Größe an. Wichtig dabei ist, dass der Helm vollflächig auf dem Kopf sitzt, um die richtige Schutzfunktion zu gewährleisten“, rät Unfallverhütungsexperte Ing. Thomas Manek von der AUVA.

Der Helm sollte auch ohne Kinnriemen gut sitzen. Das heißt, dass er auch bei leichten Kopfbewegungen – wie nicken oder schütteln – nicht rutscht.

Insbesondere bei Kindern ist es wichtig, dass der Helm gut passt. Helme für Kinder zu kaufen, die zwei oder drei Nummern zu groß sind, macht wenig Sinn – da diese dann nicht richtig sitzen und dadurch die Schutzwirkung reduziert wird.

Achtung bei Stickern und Helmkameras
„Nicht ratsam ist es, darüber hinaus den Helm mit Stickern oder Etiketten zu bekleben, es sei denn der Hersteller gestattet dies explizit. Die Lösungsmittel des Klebstoffes können die Festigkeit der Helmschale beeinträchtigen und dadurch die Schutzfunktion im Falle eines Unfalls reduzieren. Das gilt auch für weit abstehende Helmkameras. Diese verändern den Schwerpunkt des Helms und dürfen nur dann benutzt werden, wenn der Hersteller es ausdrücklich erlaubt“, so Manek weiter.

Generell sollte beim Kauf eines Helms nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern jedenfalls auf die Prüfnorm EN 1077 geachtet werden.

Skibrille an Witterung anpassen
Das grelle Sonnenlicht auf der Piste kann die Augen schädigen. Die UV-Strahlung wird dabei vor allem durch den Stand der Sonne und die Höhenlage bestimmt. Alle 1.000 Höhenmeter nimmt die UV-Strahlung un rund 20 Prozent zu und diese wird auch noch durch den Schnee reflektiert.

Ideale Wetterverhältnisse bedeuten gute Sicht auf den Skipisten. Doch durch starken Schneefall, Fahrtwind oder Reflexionen der Sonne ist die Sicht beim Skifahren oft nicht klar. Die Skibrille sollte dabei an die Witterungsverhältnisse angepasst werden.

„Die Tönung der Gläser kann die Sicht bei schwierigen Sichtverhältnissen verbessern:
Grau bzw. blaufarbene Gläser bieten Blendschutz an sonnigen Tagen und erleichtern das Sehen bei großer Helligkeit. Bei trübem Wetter wie Nebel oder Dämmerung erhöhen vor allem gelbe bzw. orange Scheiben den Kontrast“, erläutert Unfallverhütungsexperte Emmerich Kitz.

Einige Hersteller bieten auch austauschbare Gläser an, um bei allen Sichtverhältnissen den absoluten Überblick zu wahren. So kann in Sekundenschnelle die Brille an die aktuelle Wettersituation angepasst werden.

Wie erkennt man den Sonnenschutz einer Brille?
Der Sonnenschutz ist an der Kennzeichnung, die sich üblicherweise am Brillenbügel befindet, zu überprüfen. Dieser ist unabhängig davon, welche Färbung die Brille hat. Optimalen Sonnenschutz bieten Brillen, die nach EN 174 in der Kategorie S2 oder S3 genormt sind. Auch bei der Handelsbezeichnung „UV 400“ kann von einem guten Sonnenschutz ausgegangen werden. Entscheidend ist auch, die Brille gemeinsam mit dem Helm anzuprobieren. Zwischen Helm und Brille sollte nur ein geringer Schlitz sein, um möglichst optimal vor Kälte und Wind geschützt zu sein.
 

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind über 4,9 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.

Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 367.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 40.000 stationär.

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Kontakt

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