Presseinformation vom 16.01.2018

AUVA: Besondere Vorsicht bei Glatteis

Glatteis ist besonders auf der Fahrbahnoberfläche und auf Gehanlagen ein großes Verkehrs- und Unfallrisiko.


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Bei rutschiger Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg eines Autos um ein Vielfaches – neben Temporeduktion ist daher eine entsprechende Vergrößerung des Sicherheitsabstands wichtig. Abrupte Lenk-, Brems- und Beschleunigungsmanöver sind darüber hinaus jedenfalls zu vermeiden, besonders vorausschauendes Fahren ist Pflicht. Bei unregelmäßig gefrorener oder gestreuter Fahrbahn besteht auch die Gefahr, dass die Reifen eine unterschiedliche Straßenhaftung haben. Dies bewirkt wie beim Aquaplaning eine hohe Schleudergefahr.

„Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Um Unfälle bei Schnee- und Glatteisfahrbahnen zu reduzieren, sollten unbedingt längere Fahrzeiten eingeplant werden, da wetterbedingt meist langsamer gefahren werden muss und es zusätzlich oft Staus gibt“, so Peter Schwaighofer, Verkehrsexperte der AUVA-Hauptstelle.

Handbesen und Eiskratzer sollten jedenfalls in jedem Fahrzeug bereitliegen, um das Dach, alle Scheiben und auch die Lichter von Schnee und Eis zu befreien. Dies dient nicht nur der besseren Sicht, sondern schützt auch andere Verkehrsteilnehmer vor abrutschendem Schnee oder Eis. 

Besondere Vorsicht für Fußgänger

Auch für Fußgänger ist bei winterlicher Witterung die Unfallverhütung besonders wichtig. Das richtige Schuhwerk ist dabei der erste Schritt, um Unfälle zu vermeiden – rutschfeste Profilsohlen sind ein Muss. Schuhe mit hohen Absätzen sollten hingegen besser zu Hause gelassen werden. Außerdem gilt: auf gute Sichtbarkeit achten (helle und reflektierende Kleidung), ausreichend Zeit einplanen und gefährliche Stellen meiden. Besonders ältere Menschen sind bei schlechten Witterungsverhältnissen sturz- und knochenbruchgefährdet – ein spitzer Stock oder eine trittsichere Begleitung können hier helfen.

 

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind über 4,9 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.

Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 367.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 40.000 stationär.

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Kontakt

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