Presseinformation vom 08.01.2019

Schneemassen am Dach: „Finger weg“

Nach den heftigen Schneefällen in den vergangenen Tagen stehen manche Dächer unter starker Belastung. Beim Abschaufeln des Schnees passieren immer wieder mitunter auch schwere Unfälle.


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Große Schneemassen stellen eine große Last für den Dachstuhl eines Hauses dar. Dieses Problem durch Abschaufeln in den Griff zu bekommen, birgt jedoch Gefahren für die am Dach arbeitende Person. Insbesondere bei Steildächern besteht das erhöhte Risiko eines Absturzes. Hingegen ist bei Flachdächern ein Durchbruch wahrscheinlicher.

Auf Grund der österreichischen Baugesetze und dem Normenwerk für Dächer ist Schneeräumen nur bei Extremwetterlagen notwendig. Die Bauwerke sind sowohl von der Lastannahme als auch von der Gebäudestatik für überdurchschnittliche Schneemassen konzipiert. Sollten Wetterkapriolen dennoch ein Abschaufeln von Dächern notwendig machen, ist größte Vorsicht geboten.

Finger weg vom Dach
Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die AUVA: „Finger weg vom Dach“. Sollte ein Entfernen der Schneelasten notwendig werden, sind Spezialisten heranzuziehen. Einsatzorganisationen wie z.B. die Feuerwehr haben die Erfahrung und das entsprechende Equipment, dies sicher zu erledigen. Doch selbst für die Experten gilt die Beachtung folgender Sicherheitsmaßnahmen.

  • Vor dem Betreten des Daches:

   Welche Zusatzlasten treten auf und wie viele Schneeräumer können das Dach noch belasten?

   Wo liegen Dacheinbauten und sind diese durchsturzsicher? 

   Gibt es Sicherungssysteme und wo sind sie zu finden?

   Bei größeren Dächern muss ein Fachmann die Räumrichtung und die Reihenfolge einer feldweisen Räumung festlegen.

Diese Punkte sollten bereits im Vorfeld geklärt werden, so dass sie im Katastrophenfall kein Hindernis mehr darstellen.

 

  • Beim Betreten des Daches:

   Dächer immer gesichert betreten (§ 87 BauV).

   Das Dach nur mit Auffanggurt und angeseilt begehen.

   Dacheinbauten und Dachaufbauten aus Kunststoff sind immer wie vollkommen offene Bereiche zu behandeln.

   Steildächer sind auf Grund ihrer Geometrie für Abstürze prädestiniert.

   Sind etwaige Sicherungssysteme unter den Schneemassen auffindbar und wenn ja, sind diese auch funktionsfähig? Wenn nicht, müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. Seile, die über das Gebäude gespannt werden oder die Sicherung am stillgesetzten Kranhaken – dies aber nur streng nach den Regelungen in den
D-A-CH-S Dokumenten[1].

   Alleinarbeit ist strengstens verboten. Ist eine Person abgestürzt oder durchgebrochen und hängt sie in der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), muss sie unverzüglich geborgen werden. Beim längeren Hängen ca. ab 10-20 Minuten besteht Lebensgefahr.

   Gefahrenzonen im und rund um das Gebäude präventiv absichern, damit im Falle eines Durchbruches oder bei herunterfallenden Schneemassen keine anderen Personen verletzt werden.

Wichtig ist es, rechtzeitig alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um auch im Notfall das Dach sicher begehen zu können. Bei neu zu bauenden Objekten sollte durch eine sinnvolle Dimensionierung der Dachbauteile eine Schneeräumung praktisch nie notwendig werden. 

Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation.  Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

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AUVA-Hauptstelle

Mag. Sonja Rosenberger

Tel: +43 5 93 93-22911

Mobil: +43 676 833 95 1818

Email: sonja.rosenberger@auva.at

www.auva.at/presse



[1]D-A-CH-S ist ein internationales Gremium mit Experten aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol. Die Dokumente sind zu finden unter www.bauforumplus.eu/absturz

 

Kontakt

Mag. Sonja Rosenberger

AUVA-Hauptstelle
Mag. Sonja Rosenberger
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