Presseinformation vom 19.03.2019

Arbeiten bei gutem Licht und ausreichender Beleuchtung verhindert Unfälle

Licht und Beleuchtung haben einen wichtigen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Kurztext 674 ZeichenPlaintext

Wien, 19. März 2019 – Bei  schlechter Beleuchtung ermüden wir schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die Unfallgefahr. Wir brauchen gutes Licht, um gut zu sehen. Dieses Licht kann die Sonne als natürliche Quelle (Belichtung) oder eine künstlich geschaffene sein (Beleuchtung). Die Stärke von Licht und Beleuchtung, welche auf Objekte auftrifft, wird in Lux gemessen. An einem sonnigen Sommertag werden im Freien rund 100.000 Lux gemessen. An einem trüben Wintertag misst man nur ca. 5.000 Lux.

Pressetext 6409 ZeichenPlaintext

Wien, 19. März 2019 – Bei schlechter Beleuchtung ermüden wir schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die Unfallgefahr. Wir brauchen gutes Licht, um gut zu sehen. Dieses Licht kann die Sonne als natürliche Quelle (Belichtung) oder eine künstlich geschaffene sein (Beleuchtung). Die Stärke von Licht und Beleuchtung, welche auf Objekte auftrifft, wird in Lux gemessen. An einem sonnigen Sommertag werden im Freien rund 100.000 Lux gemessen. An einem trüben Wintertag misst man nur ca. 5.000 Lux. 
 
Laut Gesetz müssen Arbeitsräume möglichst gleichmäßig natürlich belichtet (Lichteintrittsflächen mit Sichtverbindung ins Freie) und zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. In Arbeitsräumen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen, darüber hinaus auch ist aber auch eine Anpassung an die Sehaufgabe notwendig. Ein gut beleuchtetes Büro sollte mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufweisen, Prüf- und Kontrollarbeitsplätze brauchen hingegen zumeist deutlich mehr Beleuchtung.
 
„Studien zeigen, dass bis zu 30 Prozent aller Unfälle einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit mangelhafter Beleuchtung aufweisen. Fest steht jedenfalls, dass die Wirkung des Lichts auf Gesundheit, Leistungsvermögen und Wohlbefinden einen sehr viel höheren Stellenwert einnimmt, als dies noch vor einigen Jahren vermutet wurde“, so AUVA-Präventionsexperte Michael Wichtl. „Oft können schon kleine und einfache ergonomische Maßnahmen die Beleuchtungssituation an Arbeitsplätzen optimieren. Mit Bildern oder einer anderen Wandfarbe können beispielsweise weiße Wände oder helle Flächen, die Licht stark reflektieren, durchbrochen werden.“
 
LED-Beleuchtung angenehmer als Leuchtstofflampen
In einer AUVA-Studie wurde die unterschiedliche Lichtwirkung der Leuchtmittel „LED“ und „Leuchtstofflampe“ auf den Menschen untersucht. Die Ergebnisse zeigen tendenziell eine höhere Akzeptanz der LED-Beleuchtung durch die Teilnehmer im Vergleich zu der Bewertung der Leuchtstofflampenbeleuchtung. Auch die Konzentrationsfähigkeit sowie die Schlafqualität zeigen sich bei LED-Beleuchtung signifikant höher als bei Leuchtstofflampenbeleuchtung.
 
Folgen von zu wenig Licht: Trockene Augen, Kopf- und Nackenschmerzen
Durch Reflexionen oder Blendungen durch Licht können Beschäftigte beeinträchtigt werden. Blendung wird als sehr unangenehm erlebt und führt nicht nur zu gesundheitlichen Problemen der Augen, sondern kann sich auch unangenehm auf die Körperhaltung auswirken. Die ständigen, oft unmerklichen Anpassungen der Augen an die unterschiedlichen Helligkeiten am Arbeitsplatz und dessen Umgebung können zu einer Überlastung der Augenmuskeln führen. Trockene Augen, Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen sind dann oft die Folge.
 
Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass Blendungen und störende Reflexionen auf dem Bildschirm und anderen Arbeitsmitteln durch Lichtquellen auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen vermieden werden. Bei der Aufstellung des Bildschirms gilt es, darauf zu achten, dass die Blickrichtung annähernd parallel zu den Fensterflächen gerichtet ist, wenn dies aufgrund der Raumanordnung möglich ist.
 
Licht reguliert unsere innere Uhr und sorgt für Wohlbefinden
Nicht nur für die Sehfunktion spielt die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine wichtige Rolle – sie nimmt auch Einfluss auf die innere Uhr des Menschen. Dafür sind spezielle Sinneszellen auf der Netzhaut verantwortlich, diese reagieren auf den Blauanteil des Tageslichts besonders sensibel. Um diesen Effekt gesundheitsfördernd zu nutzen, ist es besonders wichtig, dass das Tageslicht in seinem natürlichen Verlauf stärker in die Arbeitsräume gelangt. Es kann auch nach sorgfältiger Lichtplanung die spektrale Zusammensetzung der künstlichen Beleuchtung dem Tageslichtverlauf angepasst werden.
 
Eine gute Lichtstimmung kann zusätzlich unsere Umgebung angenehm erscheinen lassen sowie Wohlbefinden und Motivation bei der Arbeit fördern. Viele Unternehmen nutzen eine entsprechende Farb- und Lichtumgebung für Arbeits- und Pausenräume, um durch die Wirkung des Lichts sowohl das Leistungsvermögen als auch den Erholungseffekt der Beschäftigten zu unterstützen.
 
Lichtbedarf steigt ab dem 40. Lebensjahr kontinuierlich
Neben weiteren Faktoren spielt auch das Alter bei Licht und Beleuchtung eine gewisse Rolle. Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf deutlich an. Etwa ab dem 40. Lebensjahr beginnt bei allen Menschen eine spürbare, langsam anwachsende Verschlechterung der Sehleistung, mit rund 50 Jahren vermindert sich die Sehschärfe deutlich. 
 
„Diese Veränderungen sind aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich stark ausgeprägt und sollten bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen mitbedacht werden. Ergonomisch sehr gut gestaltete Arbeitsplätze sind für alle Altersstufen geeignet und führen dazu, dass solche körperlichen Veränderungen die Arbeitsleitung nicht beeinträchtigen“, so Wichtl.
 
 
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation.  Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.
 
Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.
 
 

Kontakt

AUVA-Hauptstelle

AUVA - Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
kommunikation@auva.at