Cloudspeicher, Verschlüsselungssysteme und Messaging-Dienste haben das Berufs- und Privatleben stark verändert. Was für die meisten eine Erleichterung oder zusätzliche Sicherheit bedeutet, stellt Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen, denn nicht immer ist der rechtliche Rahmen klar. Inwieweit Ermittler:innen Daten sicherstellen dürfen und wo die Strafprozessordnung an ihre Grenzen stößt – das erklärt Rechtsanwalt Alexander Stücklberger.