Presseinformation vom 21.08.2018

Ofner nach AUVA-Vorstand: Einigung ist Bestandsgarantie für AUVA und Versorgungsgarantie für Versicherte

Reformierte Verwaltung und weiterer Ausbau von Kooperationen mit anderen Krankenhausträgern sorgen für noch mehr Effizienz und Leistungsfähigkeit


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Heute, Dienstag, wurde im Vorstand der AUVA die Zustimmung zum Reformpaket der AUVA gegeben. Die AUVA bleibt damit ein selbstverwalteter Träger mit den vier Handlungsfeldern Unfallprävention, Akutbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen. Gleichzeitig wird die AUVA noch effizienter und leistungsfähiger. AUVA-Obmann Anton Ofner: „Das Einsparungsziel, das uns die Bundesregierung vorgegeben hat, war hart; ich bin enorm froh darüber, dass es uns gelungen ist, ein Reformpaket zu verabschieden, das eine Bestandsgarantie für die AUVA und gleichzeitig eine Versorgungsgarantie für unsere fünf Millionen Versicherten ist.“ Herzstück der Reform sind eine schlankere Verwaltungsstruktur und der weitere Ausbau von Kooperationen mit anderen Krankenhausträgern. Die Arbeitsplätze der 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert. 

„Die AUVA hat ein Jahresbudget von etwa 1,4 Milliarden Euro, wovon alleine etwa 600 Millionen Euro für Rentenzahlungen fix gebunden sind“, erläutert AUVA-Obmann Ofner. „Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung – und dem Vorhaben der Bundesregierung, Kostenwahrheit in der Unfallversorgung sicherzustellen – können wir in den kommenden Jahren ca. 430 Millionen Euro einsparen“, so Ofner. Davon bringt die AUVA ca. 135 Millionen Euro durch eigene Maßnahmen auf. Über die verbleibenden 294 Millionen Euro entscheidet der Gesetzgeber durch Änderungen im ASVG.

Senkung des Unfallbeitrags ab 2019
Der Unfallbeitrag, den Arbeitgeber an die AUVA entrichten, wird ab 2019 von 1,3 % auf 1,2 % der Bruttolohnsumme gesenkt. Bis zum Ende der aktuellen Gesetzgebungsperiode kann diese Senkung insbesondere durch eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie durch den Ausbau von Kooperationen mit anderen Krankenhausträgern budgetär ausgeglichen werden. Eine weitere Absenkung des Unfallbeitrags auf 0,8 % ist in weiteren Schritten dann möglich, wenn entsprechende gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden. 

Ofner betonte nach der Vorstandssitzung am Dienstag: „Im Zentrum unserer Arbeit stehen auch weiterhin die fünf Millionen Versicherten und jährlich 370.000 Patientinnen und Patienten, für die die AUVA Verantwortung trägt. Unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung und Rehabilitation weiter zu erhöhen.“  


AUVA-INTERNE MASSNAHMEN

  • Verschlankung der Verwaltung
    (Einsparvolumen: ca. 25 Millionen Euro)

Derzeit sind etwa 1.550 Personen in der Verwaltung der AUVA tätig. Diese Zahl ist so anzupassen, wie es einer modernen, effizienten Verwaltung entspricht. 

Die Anzahl der Organisationseinheiten in der AUVA-Hauptstelle und in den vier AUVA-Landesstellen wird reduziert und die Struktur in den Landesstellen noch effizienter gestaltet. So sollen z.B. Kompetenzzentren eingerichtet werden sowie „Front-office“ Konzepte gemeinsam mit anderen Sozialversicherungsträgern entworfen und umgesetzt werden.

Betriebsbedingte Kündigungen sind dabei kategorisch ausgeschlossen. Ärztliches Personal und Pflegepersonal sind von der Nicht-Nachbesetzung dezidiert ausgenommen. 

Um auch Infrastrukturkosten zu reduzieren, werden die Hauptstelle und die Landesstelle Wien in einem Bürogebäude zusammengeführt.

  • Effizientere Betriebsführung der Krankenanstalten (100-Prozent-Tochter der AUVA)
    (Einsparvolumen: ca. 33 Millionen Euro)

Die AUVA-Unfallkrankenhäuser werden in Zukunft durch eine 100-Prozent-Tochter der AUVA betrieben und bleiben dauerhaft im alleinigen Eigentum der AUVA. Dies wird auch in den relevanten Vertragswerken festgehalten. Dezidiert ausgeschlossen ist eine Privatisierung der Krankenanstalten.

Die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA-Krankenhäuser und -Rehazentren bleiben bei der AUVA angestellt, werden aber der neuen Tochter überlassen. Diese Regelung gilt künftig auch für Neuanstellungen. Somit bleiben die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den AUVA-Häusern unverändert.

  • Weitere Maßnahmen zur Kostenreduktion
    (Einsparvolumen: ca. 16 Millionen Euro)

Reduktion der IT-Aufwände, Optimierung des Beschaffungsprozesses, Reduktion bei Subventionen, verstärkter Einsatz von Präventionsprogrammen 


AUSBAU VON KOOPERATIONEN IM KRANKENHAUSBEREICH
(Einsparvolumen: ca. 60 Millionen Euro)

  • Kooperation mit dem AKH

Der Standort Meidling des AUVA-Traumazentrum Wien hat eine Kooperation mit dem AKH etabliert und stellt diesem seit dem Frühjahr 2018 eine Unfallabteilung mit 24 Betten zur Verfügung. 

  • Kooperationen mit Trägern von Landeskrankenanstalten

Umfassende Kooperationsvereinbarungen mit den Landeskrankenanstalten in Klagenfurt und Salzburg sind weitgehend ausverhandelt und sollen bis 2022 bzw. bis 2025 verwirklicht werden. Dabei ziehen die Unfallkrankenhäuser Klagenfurt und Salzburg der AUVA auf das Gelände der jeweiligen Landeskrankenanstalten. Spezialisten aller chirurgischen Fächer sind so immer rasch verfügbar und eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten ist garantiert. Auch organisatorisch bieten diese Kooperationen viele Synergieeffekte, die gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile bringen.

  • Kooperation mit der PVA

Die Rehabilitationszentren in Klosterneuburg und Bad Häring sowie die Rehabilitationsklinik Tobelbad der AUVA sind nicht vollständig ausgelastet. Daher sollen dort auch Versicherte der PVA untergebracht werden.  Es gibt dazu bereits eine gemeinsame Absichtserklärung von PVA und AUVA. Die Zusammenarbeit startet voraussichtlich 2019.

TRANSPARENZSTEIGERUNG IN DER FINANZIERUNG DES SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEMS (Maßnahmen des Gesetzgebers)
(ca. 294 Millionen Euro)

  • Erzeugung von Kostenwahrheit durch Redimensionierung der Transferleistungen an die Gebietskrankenkassen bzw. an die Österreichische Gesundheitskasse

Der Betrag, den die AUVA derzeit an die Gebietskrankenkassen zur Abdeckung der Behandlung von Freizeitunfällen leistet, übersteigt die tatsächlichen Kosten von etwa 53 Mio. Euro um etwa das Dreifache. Die Entscheidung über eine neue Regelung liegt beim Gesetzgeber.

  • Sachgerechte Zuordnung der Entgeltfortzahlung

Dieser Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ist eine wichtige Leistung für die österreichischen KMU, die auf jeden Fall weiterbestehen sollte. Deren Finanzierung gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der AUVA. Der Gesetzgeber wird darüber entscheiden, wer die Mittel dafür aufzubringen hat.

  • Vergütung oder Abtretung der Präventionsleistungen für KMU (AUVAsicher)

Die AUVA berät KMU kostenlos, wie diese Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten können. In Zukunft kann die AUVA die finanziellen Mittel für AUVAsicher nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze aufbringen. Die Dienstleistung und die Struktur von AUVAsicher sollen jedoch jedenfalls erhalten bleiben. Die Entscheidung darüber obliegt dem Gesetzgeber.

 

Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation.  Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

 

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Kontakt

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