Presseinformation vom 03.08.2018

AUVA: Tipps für richtiges Verhalten bei Gewitter

In den kommenden Tagen ist vermehrt mit Gewittern zu rechnen. Die AUVA gibt Tipps, was Sie bei einem Gewitter tun oder unterlassen sollten.


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Spannungen über 100.000 Volt, Stromstärken jenseits von 100.000 Ampere und eine Temperatur von bis zu 30.000 Grad Celsius – da verwundert es nicht, das ein Blitzschlag schwere Verletzungen verursachen kann oder sogar tödlich verläuft.

„Vergehen zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden, besteht bereits die unmittelbare Gefahr eines Blitzeinschlags und man sollte gefährdete Bereiche verlassen und geschütze Bereiche aufsuchen. Nach dem letzten Donner sollte man weitere 30 Minuten abwarten, bevor man seinen sicheren Unterschlupf verlässt“,  rät AUVA-Experte Dr. Christian Troger.

Schutz vor Blitzschlag

Gebäude mit Blitzschutzanlage, Fahrzeuge mit Ganzmetallkarosserien und Tunnelanlagen bieten den besten Schutz vor Blitzschlag. Offene Unterstände hingegen bieten nur bedingten Schutz. Von einem Aufenthalt in Zelten (insbesondere kleinere Campingzelte) ist dringend abzuraten.

Bedingten Schutz findet man in Gebäuden ohne Blitzschutzanlage. In solchen Gebäuden sollte der Kontakt mit allen metallenen Leitern (elektrische Anlage, Telefonleitung, Gas-, Heizungs- und Wasseranlage) gemieden und Fenster und Türen geschlossen werden. Gefahrlos benutzt werden können Mobiltelefone, nicht geschützte Festnetztelefone sollte man hingegen nur im Notfall benutzten. Bei teilweise offenen Gebäuden (z.B. Unterstände aus Metall) ist es ratsam in der Mitte des Raumes mit geschlossenen Füßen in die Hocke zu gehen, möglichst weit weg von allen Wänden.

Sichere Aufenthaltsorte gibt es im Freien keine, sondern nur Orte mit geringerer Gefährdung

Zu den Orten mit geringer Gefährdung zählen:

  • Tiefe Mulden, Hohlwege, Höhlen u.ä.
  • Das Innere eines Waldes, wenn von den umgebenden Bäumen im Optimalfall mehr als zehn Meter Abstand gehalten werden kann. Das Sprichwort „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen“ ist statistisch nicht erwiesen.
  • Die Nähe von hohen Objekten (allerdings mindestens einen, oder besser drei Meter Abstand von allen Teilen des Objekts halten).
  • Der Bereich unter großen Brücken und der Bereich unter den Seilen von Seilbahnen, Liften und auch Stromleitungen (mindestens ein oder besser drei Meter Abstand zum nächsten Mast).

Selbstverständlich sind bei einem herannahenden Gewitter auch Arbeiten im Freien, speziell auf erhöhten Standorten wie z.B. dem Dach, unverzüglich einzustellen.

 

Wasser und höher gelegene Punkte besonders gefährlich

Zu den besonders gefährlichen Orten zählen Wasser (Schwimmbecken, Gewässer), im Gelände höher gelegene Punkte (Berggipfel) oder Klettersteige. Diese sollten daher im Fall eines Gewitters sofort verlassen werden. Ebenso sollte man bei Menschenansammlungen im freien Gelände, also z. B. auch auf nicht geschützen Sportplätzen, rasch einen geschützten Bereich aufsuchen.

Kommt ein Gewitter trotz aller Vorsichtsmaßnahmen überraschend, so dass kein sicherer Aufenthaltsort mehr erreicht werden kann, sollte die Gefahr eines Blitzschlages auf ebenem Gelände reduziert werden. Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • mindestens einen oder besser drei Meter Abstand von anderen Personen und Masten oder Geländern und Zäunen halten – keinesfalls einander berühren,
  • mit geschlossenen Füßen in Hockstellung gehen – nicht flach auf den Boden legen,
  • keine Gegenstände tragen, die über den Körper hinaus ragen (z. B. Regenschirme),
  • von Bäumen und Ästen einen Abstand von zirka zehn Metern einhalten.

 

Erste Hilfe nach einem Blitzschlag

Bei einem Blitzschlag, sollte sofort Erste Hilfe geleistet werden. Da ein Blitzschlag zu Herz- und Atemstillstand führen kann, sind Sofortmaßnahmen für das Opfer lebenswichtig.

Als erstes müssen bei einem Blitzunfall Bewusstsein sowie Atmung und Kreislauf der vom Blitz getroffenen Person überprüft werden. Achtung! Auch wenn keine äußeren Verletzungen erkennbar sind, kann ein lebensbedrohender Zustand bestehen, da Störungen des Herzkreislaufapparates manchmal zeitverzögert auftreten. Daher sollte auch ohne sichtbare Verletzungen bei einem Blitzschlag ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

Bei Bewusstlosigkeit die Rettung rufen, die Person in stabile Seitenlage bringen und jede Minute eine Herz-Kreislauf-Kontrolle durchführen. Ein Herz-Kreislaufstillstand kann bei Blitzopfern auch bei scheinbarer Stabilität plötzlich auftreten.

Bei Atem-Kreislauf-Stillstand sofort die Rettung alarmieren und mit Herzdruckmassage (30 x) und Beatmung (2 x) beginnen, bis die Rettung eingetroffen ist. Wenn ein Defibrillator zur Verfügung steht, sollte dieser möglichst rasch zum Einsatz gebracht werden.

Zu Beginn oder am Ende eines Gewitters kommt es übrigens am häufigsten zu Verletzungen durch Blitzschlag, weil hier die Gefahr oft unterschätzt und daher der schützende Bereich zu spät aufgesucht oder zu früh verlassen wird.

 

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation.  Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

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Kontakt

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