Presseinformation vom 05.03.2018

AUVA: Unfälle vermeiden durch ausreichend Licht und Beleuchtung

Bei schlechter Beleuchtung ermüden wir schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die Unfallgefahr.


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Licht und Beleuchtung haben nicht nur Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. Wir brauchen gutes Licht,um gut zu sehen. Dieses Licht kann die Sonne als natürliche Quelle (Belichtung) oder eine künstlich geschaffene sein (Beleuchtung). Die Stärke von Licht und Beleuchtung wird gemessen in Lux. An einem sonnigen Sommertag beträgt sie im Freien rund 100.000 Lux, an einem trüben Wintertag misst man im Vergleich dazu nur ca. 5.000 Lux.

 

Laut Gesetz müssen Arbeitsräume möglichst gleichmäßig natürlich belichtet (Lichteintrittsflächen mit Sichtverbindung ins Freie) und zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.

 

Anpassung der Beleuchtung

In Arbeitsräumen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen, darüber hinaus auch ist aber auch eine Anpassung an die Sehaufgabe notwendig. Ein gut beleuchtetes Büro sollte mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufweisen, Prüf- und Kontrollarbeitsplätze brauchen hingegen zumeist deutlich mehr Beleuchtung.

 

Durch Reflexionen oder Blendungen durch Licht können Beschäftigte beeinträchtigt werden. Blendung wird als sehr unangenehm erlebt und führt nicht nur zu gesundheitlichen Problemen der Augen, sondern kann sich auch unangenehm auf die Körperhaltung auswirken. Die ständigen, oft unmerklichen Anpassungen der Augen an die unterschiedlichen Helligkeiten am Arbeitsplatz und dessen Umgebung können zu einer Überlastung der Augenmuskeln führen. Trockene Augen, Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen sind dann oft die Folge.

 

Lichtbedarf steigt mit zunehmendem Alter

Auch das Alter spielt bei Licht und Beleuchtung eine gewisse Rolle. „Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf deutlich an. Etwa ab dem 40. Lebensjahr beginnt bei allen Menschen eine spürbare, langsam anwachsende Verschlechterung der Sehleistung, mit rund 50 Jahren vermindert sich die Sehschärfe deutlich. Mit fortschreitendem Alter kommen weitere Einschränkungen hinzu, diese Veränderungen sind jedoch von Mensch zu Mensch unterschiedlich – ergonomisch sehr gut gestaltete Arbeitsplätze sind für alle Altersstufen geeignet und bewirken, dass die Arbeitsleistung in keinem Alter beeinträchtigt wird“, so AUVA-Präventionsexperte Michael Wichtl.

 

Lichtspektrum reguliert innere Uhr

Nicht nur für die Sehfunktion spielt die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine wichtige Rolle– sie nimmt auch Einfluss auf die innere Uhr des Menschen. Dafür sind spezielle Sinneszellen auf der Netzhaut verantwortlich, diese reagieren auf den Blauanteil des Tageslichts besonders sensibel. Um diesen Effekt gesundheitsfördernd zu nutzen, ist es besonders wichtig, dass das Tageslicht in seinem natürlichen Verlauf stärker in die Arbeitsräume gelangt. Es kann auch nach sorgfältiger Lichtplanung die spektrale Zusammensetzung der künstlichen Beleuchtung dem Tageslichtverlauf angepasst werden.

 

Gute Lichtstimmung sorgt für Wohlbefinden

Eine gute Lichtstimmung kann zusätzlich unsere Umgebung angenehm erscheinen lassen sowie Wohlbefinden und Motivation bei der Arbeit fördern. Viele Firmen nutzen eine entsprechende Farb- und Lichtumgebung für Arbeits- und Pausenräume, um durch die Wirkung des Lichts sowohl das Leistungsvermögen als auch den Erholungseffekt der Beschäftigten zu unterstützen.

 

Schlechte Beleuchtung führt zu höherer Fehlerhäufigkeit

„Die Fehlerhäufigkeit wird durch schlecht beleuchtete Arbeitsplätze, die uns Objekte schwer unterscheiden lassen, erhöht. Gleiches gilt auch bei Blendungen oder Reflexionen zum Beispiel auf Bildschirmen, die durch zu helle Fenster oder Wände entstehen können. Oft können schon kleine und einfache ergonomische Maßnahmen die Beleuchtungssituation an Arbeitsplätzen optimieren. Mit Bildern oder einer anderen Wandfarbe können beispielsweise weiße Wände oder helle Flächen, die Licht stark reflektieren, durchbrochen werden“, so Wichtl.

 

 

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 370.000 Unternehmen sowie 4,9 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

 

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

 

Die AUVA in zwei Minuten

 

Kontakt

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AUVA-Hauptstelle
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